Gesetze / Coronavirus-Einreiseverordnung

CoronaEinreiseV 2021-08

§ 1 Zweck der Verordnung

Zweck dieser Verordnung ist es, im Rahmen der Einreise von Personen in die Bundesrepublik Deutschland Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 und insbesondere mit besorgniserregenden Virusvarianten des Coronavirus SARS-CoV-2 frühzeitig zu verhindern, um seine Verbreitung in der Bundesrepublik Deutschland zu verhindern.

§ 2